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Eine Zwischenfinanzierung überbrückt den Zeitraum bis zur Zuteilung eines Bausparvertrages, wenn ein Bauspardarlehen schon eher benötigt wird. Die Zwischenfinanzierung wird dann als Festdarlehen aufgenommen, wobei nur Zahlungen für die Zinsen anfallen, aber keine Tilgung notwendig ist. Die Ablösung des Darlehens erfolgt dann bei der Auszahlung des Bausparguthabens. Eine Voraussetzung für eine Zwischenfinanzierung ist das Mindestsparguthaben auf dem Bausparvertrag, ist diese Summe noch nicht erreicht, so handelt es sich um eine Vorfinanzierung.
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